Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum
Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. - Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen.
4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen
enthalten sind, FLY & TRAVEL SERVICE nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies gilt
auch für eigenveranstaltete Reisen von KunstErlebnisReisen.
5.Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderung
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht
vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor
Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle
geleisteten Zahlungen an den FLY& TRAVEL SERVICE, KunstErlebnisReisen oder einen PauschalReiseVeranstalter werden rückerstattet. - Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Bearbeitungsentgelt von € 30.- zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reisenden zu zahlen. Bei Ferienwohnungen sind Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart in der Regel nicht möglich. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 45 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
- Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. - Der Veranstalter ist berechtigt, einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind.
6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung + Stornierung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung bei FLY & TRAVELSERVICE bzw. KunstErlebnisReisen. Bei einem Rücktritt hat FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
REISERÜCKTRITT
Kann ein Kunde/Teilnehmer seine Reise aus krankheits- oder anderweitigen Gründen nicht antreten, so fällt eine
pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 50.- an. Treten etwaige andere, vom Reiseveranstalter bzw. Reisemittler nachzuweisende Stornokosten ( z.B: bei Flugreisen: Ticketstorno) auf, so sind diese vom Kunden/Teilnehmer zu zahlen.
Storno- bzw. Umbuchungskosten:
Je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts können
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises
bis 3 Wochen vorher 35% des Gesamtpreises
bis 2 Wochen vorher 60% des Gesamtpreises und
bis 1 Woche vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises als Pauschalentschädigung anfallen.
Im übrigen gelten die Reisebedingungen der beteiligten Verkehrsträger und Reiseveranstalter, bei denen FLY&
TRAVELSERVICE bzw. KunstErlebnisReisen nur als Vermittler auftritt.
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten.
Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.
Bei Gruppenreisen
sind Rücktrittskosten Gegenstand einer gesonderten Vertragsabsprache.
7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,- pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen
(insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.
8. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist FTS berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
- Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
.9. Gewährleistung/Abhilfe/Mitwrkungspflicht
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die
Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse bzw. direkt an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass
Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende
der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltendmachen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über
die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. - Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden/vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet.
-
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem Veranstalter anzuzeigen.
-
Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
11. Haftung
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden auf den dreifachen Reisepreis.
- Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
- Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 1.4) ausgeschrieben, enthalten der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der
Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden auf den dreifachen Reisepreis.
- Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
- Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 1.4) ausgeschrieben, enthalten der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen die Verzögerung zu vertreten hätte.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch FLY &
TRAVERL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizineren, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, werden wir Sie ggf. hinweisen..
14. Flugzeiten
Flugzeiten stehen insbesondere bei Charterflügen unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind.
Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft -
soweit ausdrücklich verlangt - rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen nicht, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
15. Anschlussflüge
Sollten Sie noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge,
dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach
der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher
dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
16. Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der
Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
17. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf
den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
18.Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
- Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien von FTS sind einsehbar unter http://www.fliegenundreisen.info/web_neu/Datenschutzrichtlinie.pdf
. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt.
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
- Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.
FLY & TRAVEL SERVICE plus KunstErlebnisReisen
53881 Euskirchen, Kompstr. 14
Inhaberin: Annegret Petersheim
Rund um das neue EU-REISEREICHT
Auf Pauschalreise durch Europa - Infos für den Verbraucher
FTS_Informationen_zur_Pauschalreiserichtlinie_Formblatt_1
Inhaberin: Annegret Petersheim
Stand: Juli 2018