Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen
Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung erfolgt direkt bei FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung des Resievertrages erfolgt unverzüglich durch FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung sind 10 % der Vertragssumme als Anzahlung zu leisten,
jedoch nicht mehr als 500.- Euro/Person, wobei die Restzahlung möglichst 4 Wochen, jedoch bis spätestens 21 Tage vor
Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten ist. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen).
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen ( sog. IATA-Tarife), erfordern teilweise sofortige Zahlung
und Ticketausstellung. Sie werden jeweils auf die speziellen Bestimmungen hingeweisen.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum
Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
Selbstverständlich können Sie Ihren Reisepreis mit den Zahlungsarten Überweisung oder Scheck in EURO
begleichen. Es gilt der offizielle EURO-Umrechnungskurs (1 Euro = 1,95583 DM). Für die Umrechnung und nähere Informationen stehen wir Ihnen oder Ihre Bank gerne zur Verfügung.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen.
4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen
enthalten sind, FLY & TRAVEL SERVICE nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies gilt
auch für eigenveranstaltete Reisen von KunstErlebnisReisen.
5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht
vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor
Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle
geleisteten Zahlungen an den FLY& TRAVEL SERVICE, KunstErlebnisReisen oder einen PauschalReiseVeranstalter werden rückerstattet.
6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung + Stornierung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung bei FLY & TRAVELSERVICE bzw. KunstErlebnisReisen. Bei einem Rücktritt hat FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
REISERÜCKTRITT
Kann ein Kunde/Teilnehmer seine Reise aus krankheits- oder anderweitigen Gründen nicht antreten, so fällt eine
pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 50.- an. Treten etwaige andere, vom Reiseveranstalter bzw. Reisemittler nachzuweisende Stornokosten ( z.B: bei Flugreisen: Ticketstorno) auf, so sind diese vom Kunden/Teilnehmer zu zahlen.
Storno- bzw. Umbuchungskosten:
Je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts können
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises
bis 3 Wochen vorher 25% des Gesamtpreises
bis 2 Wochen vorher 40% des Gesamtpreises und
bis 1 Woche vor Reisebeginn 60% des Gesamtpreises als Pauschalentschädigung anfallen.
Im übrigen gelten die Reisebedingungen der beteiligten Verkehrsträger und Reiseveranstalter, bei denen FLY&
TRAVELSERVICE bzw. KunstErlebnisReisen nur als Vermittler auftritt..
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten.
Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.
Bei Gruppenreisen
sind Rücktrittskosten Gegenstand einer gesonderten Vertragsabsprache..
7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,- pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen
(insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.
8. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte
- auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.
.9. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die
Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse bzw. direkt an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass
Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende
der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltendmachen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über
die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in
Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit ggfs. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises
rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der
Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen die Verzögerung zu vertreten hätte.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch FLY &
TRAVERL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizineren, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, werden wir Sie ggf. hinweisen..
14. Flugzeiten
Flugzeiten stehen insbesondere bei Charterflügen unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind.
Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft -
soweit ausdrücklich verlangt - rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen nicht, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
15. Anschlussflüge
Sollten Sie noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge,
dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach
der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher
dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
16. Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der
Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
18. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf
den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
FLY & TRAVEL SERVICE plus KunstErlebnisReisen
53881 Euskirchen, Kompstr. 14
Inhaberin: Annegret Petersheim
Stand: Januar 2007