Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

      Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

      1. Abschluss des Reisevertrages
      Die Anmeldung erfolgt direkt bei FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen.  Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung des Reisevertrages erfolgt unverzüglich durch FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande. Maßgeblich für den Abschluss und die Abwicklung des Reisevertrages sind die Vorschriften der §§ 651a- 651y des BGB. Weiterhin gilt: Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. der Zahlung von Reisepreis oder Anzahlung oder des Reiseantritts erfolgen. - Liegen die Reisebedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reisebedingungen werden Bestandteil des Reisevertrages. - Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospekts für den Reisezeitraum, den sonstigen vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des Veranstalters nicht befugt. - Der Reisende wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/­air/safety/­air-ban/index_de.htm

      2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
      Unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheines in Textform sind 25 % der Vertragssumme als Anzahlung zu leisten, jedoch nicht mehr als 500.- Euro/Person, wobei die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten ist. antritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten ist. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen). - Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück zu treten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5 zu belasten. - Die Höhe der Anzahlung ist beim Erwerb von Tickets für Maskenbälle in Venedig und für den Wiener Opernball abhägig von den Bedingungen des Event-Veranstalters: i.d.R sind sofort 100% fällig.Sie werden jeweils auf die speziellen Bestimmungen hingeweisen.
      Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen ( sog. IATA-Tarife), erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Sie werden jeweils auf die speziellen Bestimmungen hingeweisen.


      Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. - Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

      3. Leistungen, Nebenabreden
      Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen.

      4. Linienflugleistungen
      Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, FLY & TRAVEL SERVICE nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies gilt auch für eigenveranstaltete Reisen von KunstErlebnisReisen.

      5.Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderung
      Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den FLY& TRAVEL SERVICE, KunstErlebnisReisen oder einen PauschalReiseVeranstalter werden rückerstattet. - Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Bearbeitungsentgelt von € 30.- zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reisenden zu zahlen. Bei Ferienwohnungen sind Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart in der Regel nicht möglich. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 45 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. - Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. - Der Veranstalter ist berechtigt, einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind.

      6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung + Stornierung

      Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FLY & TRAVELSERVICE bzw. KunstErlebnisReisen.  Bei einem Rücktritt hat FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

      REISERÜCKTRITT

      Kann ein Kunde/Teilnehmer seine Reise aus krankheits- oder anderweitigen Gründen nicht antreten, so fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 50.- an. Treten etwaige andere, vom Reiseveranstalter bzw. Reisemittler nachzuweisende Stornokosten ( z.B: bei Flugreisen: Ticketstorno) auf, so sind diese vom Kunden/Teilnehmer zu zahlen.

      Storno- bzw. Umbuchungskosten:

      Je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts können

      bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises

      bis 3 Wochen vorher 35% des Gesamtpreises

      bis 2 Wochen vorher 60% des Gesamtpreises und

      bis 1 Woche vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises als Pauschalentschädigung anfallen.

       

      Im übrigen gelten die Reisebedingungen der beteiligten Verkehrsträger und Reiseveranstalter, bei denen FLY& TRAVELSERVICE bzw. KunstErlebnisReisen nur als Vermittler auftritt.

      Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.


      Bei Gruppenreisen sind Rücktrittskosten Gegenstand einer gesonderten Vertragsabsprache.
       

      7. Ersatzperson
      Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,- pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.

      8. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
      Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist FTS berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. - Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

      .9. Gewährleistung/Abhilfe/Mitwrkungspflicht
      Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse bzw. direkt an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltendmachen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. - Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden/vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet. - Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem Veranstalter anzuzeigen. - Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

      11. Haftung
      Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden auf den dreifachen Reisepreis. - Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. - Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 1.4) ausgeschrieben, enthalten der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.

      12. Haftungsbeschränkung
      Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

      13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
      Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden auf den dreifachen Reisepreis. - Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. - Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 1.4) ausgeschrieben, enthalten der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters. Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
      Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
      Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass FLY& TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen die Verzögerung zu vertreten hätte.
      Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch FLY & TRAVERL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen bedingt sind.
      Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizineren, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, werden wir Sie ggf. hinweisen..

      14. Flugzeiten
      Flugzeiten stehen insbesondere bei Charterflügen unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind.
      Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft - soweit ausdrücklich verlangt - rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen.
      Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet FLY & TRAVEL SERVICE bzw. KunstErlebnisReisen nicht, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

      15. Anschlussflüge
      Sollten Sie noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

      16. Reisedokumente
      Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

      17. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
      Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.


      18.Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
      Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. - Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien von FTS sind einsehbar unter http://www.fliegenundreisen.info/web_neu/Datenschutzrichtlinie.pdf . Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. - Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. - Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

      FLY & TRAVEL SERVICE plus KunstErlebnisReisen
      53881 Euskirchen, Kompstr. 14
      Inhaberin: Annegret Petersheim

      Rund um das neue EU-REISEREICHT
      Auf Pauschalreise durch Europa - Infos für den Verbraucher
      FTS_Informationen_zur_Pauschalreiserichtlinie_Formblatt_1
      Inhaberin: Annegret Petersheim

      Stand: Juli 2018